Legales Kiffen ab 1. April 2024? Wenn, dann aber nicht überall!

Die “Bubatzkarte”* [https://bubatzkarte.de/] oder die “Karte für legales Kiffen” wurde von einem Softwareentwickler aus Koblenz programmiert. Im Beipackzettel heißt es, dass “die Karte … zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt” wurde, “da … zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde. Irgendwann gab es dann eine Karte für ganz Deutschland und sie wurde unter der Annahme, dass sie auch andere interessieren könnte, im Fediverse [https://kowelenz.social/bubatzkarte] publik gemacht.”

Screenshot Bubatzkarte OSM
[https://bubatzkarte.de/#12/53.5952/9.9866]

Generell untersagt ist das Kiffen in “Sichtweite” von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Bedeutet: Je höher der Bevölkerungsdruck in einem Stadtteil, desto mehr Kinder- und Jugendeinrichtungen gibt es, desto weniger Plätze verbleiben für legales Kiffen. In der Karte sind die verbotenen Zonen rot dargestellt.

Im Moment sind die Abstände noch nicht abschließend geregelt. Sind es 250 m oder doch nur 100 m? Der Kartenautor bietet die Möglichkeit, über das Zahnrad die Abstände je nach Fortschritt des Gesetzes anzupassen. Voreingestellt sind 100 m Abstand. Auch besteht die Möglichkeit, via OSM die Karte zu bearbeiten.

Wie auch immer das Ringen um die Abstände aussehen wird. Ich sehe die Hamburger Polizei in den Grenzbereichen zwischen legal und illegal bereits mit hochgenauem GPS-Vermessungsgeräten Standorte ausmessen, um Vergehen rechtsgültig ahnden zu können. Oder zeichnen wir nun wieder Linien & Muster auf den Boden? Oder werden Schilder aufgestellt?
Nebenbei: Wenn Minderjährige in der Nähe (Was ist Nähe? Und sind Minderjährige auch zweifelsfrei als Minderjährige erkennabr?) sind, ist Kiffen weiterhin illegal. Das Verbot gilt in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, auch wenn keine Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen unterschritten würden.

Ist das alles kompliziert. Einfache Lösung: Wenn Sie auf das Kiffen verzichten können, brauchen Sie sich mit der Karte nicht befassen. Das ist doch dann wieder einfach.

*Bubatz steht für Gras, Cannabis, Marihuana, Hauptschultrompete, Weed, Joint…

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